Erbrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
ALG-II-Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden, auch dann nicht, wenn Sie eine Erbschaft machen. Wenn Sie im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, also Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten, haben Sie die Leistung zu recht erhalten und müssen diese nicht dem jobcenter erstatten. Ab dem Zeitpunkt der Erbschaft aber fallen Sie aus dem Leistungsbezug, weil Sie nicht mehr bedürftig sind.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in, ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne, ganz oben rechts) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.