Erbrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie das Gemälde aus dem Nachlass Ihrer Eltern erhalten haben, dann bedeutet dies dass Sie Eigentümer geworden sind. Das heißt Sie müssen weder das Gemälde noch den Versteigerungserlös aus dem Gemälde mit den Geschwistern teilen.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dies von den Eltern so angeordnet wurde.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt