Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
verstehe ich Sie richtig, dass es um das Erbe der Mutter der Frau (also Stiefmutter) geht und Sie nachfragen, ob Ihnen hier etwas zusteht ? Lebt denn die Stiefmutter noch ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn die Frau des Vaters Sie und die Schwester nicht adoptiert hat, dann bestehen rechtlich gesehen keine familiären Bindungen zwischen Ihnen und dieser Frau. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass diese Frau Sie zu ihrem Schlusserben eingesetzt hat.
Da Sie, wie geschildert, nicht mit der Frau verwandt sind, besteht auch kein Verwandschaftsverhältnis zu der Mutter der Frau, sodass Sie die Mutter der Frau nicht beerben.
Bitte fragen Sie bei offenen Fragen oder Unklarheiten nach. Ansonsten geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
haben Sie noch Nachfragen ?
bzgl. der Zahlung müssten Sie sich bitte mit dem Support von JA in Verbindung setzen.