Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, Sie werden keine weiteren Mitteilungen von dem Nachlassgericht erhalten.
Dieses hat Sie von Amts wegen über die Eröffnung des Testaments in Kenntnis gesetzt (=Verlesen und Prokollierung des Testaments).
Damit sind die dem Nachlassgericht zugewiesenen Aufgaben erfüllt.
Die Auflösung des Kontos und die Begleichung der Beerdigungskosten obliegt nunmehr Ihnen und Ihrer Mutter. Dies fällt nicht mehr in die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Sehr gern!