Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und den Nachtrag.
Können Ihre Eltern den fehlenden Betrag für das Pflegeheim nicht aufbringen, dies ist nach dem Einkommen gegeben, dann bestehen mehrere Möglichkeiten:
1) Das Kind steuert den fehlenden betrag bei. Hierzu sind Kinder nicht verpflichtet, denn die Unterhaltspflicht würde erst bestehen, wenn das Einkommen des Kindes 100.000 EUR übersteigt;
2) man stellt einen Antrag beim Sozialamt und diese zahlen den Fehlbetrag;
3) was in Ihrem Fall aber schwierig ist, weil Ihre Eltern Eigentümer einer Immobilie sind, die man grundsätzlich veräußern könnte und ggf. auch müsste, um die fehlenden Kosten zu kompensieren.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass