Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Bei einem Verkauf der Immobilie an Ihren Ehemann kann Ihre Tochter keine Pflichtteilsansprüche an der Immobilie geltend machen.
Denn diese wird quasi aus der zukünftigen Erbmasse herausgenommen.
Allerdings wäre dann zu klären, was mit dem Ihnen zugeflossenen Geld passiert.
Geht dies nicht zurück an Ihren Mann, sondern Sie verbrauchen dies quasi, ist ein Pflichtteilsanspruch nicht mehr möglich.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne.
Ja, das ist korrekt.
Einen normalen Erbanspruch hat ein Abkömmling immer.
Und zwar am Nachlass des Verstorbenen, wenn keine testamentarische Enterbung erfolgt ist.
Daher würde dann an den vorgenannten Vermögenswerten gegen Ihren Mann ein Anspruch bestehen.
Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Gerne.