Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider nein. Bei der Verwertung der GmbH Anteile müssen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft zustimmen. Ein Verkauf bei dem nur Sie und Ihr Bruder mitwirken ist leider nicht möglich. Wenn nun die Schwester beharrlich die Zustimmung verweigert, dann müssen Sie die Auseinandersetzung des verbliebene GmbH Anteils leider vor Gericht im Klagewege erzwingen. Vielleicht hilft Ihnen ja schon die Drohung mit einer Klage und den damit verbunden Kosten weiter um die Schwester zu überzeugen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt