Sehr geehrter Herr Anwalt,
wir haben zwei Töchter, von denen aufgrund unseres Berliner Testaments, die Tochter Dorette (D) unsere Eigentumswohnung (ca. 60 T€) als Vorausvermächtnis, und die Tochter Birgit (B) den Rest des Nachlasses, also ca 70 T€ in Aktien-Anlagen, Sparkonten, Auto, Garage usw. erben soll. Leider sind beide nicht verheiratet und kinderlos – was sich aller Voraussicht auch nicht ändern wird. Als Ersatzerben müssen wir daher zwei Freunde der Familie einsetzen. Im Fall I, bei Tot der Tochter D würde Tochter B als Ersatzerbe 1 fungieren. Ersatzerbe 2 wäre dann ein Freund der Familie, Herr Bauer. Da beide Töchter schon älter sind und Birgit einen zwar gutartigen, aber leider nachwachsenden Tumor im Kopf hat, müssen wir im Fall II für die Tochter B die Ersatzerben 2 (s.o.) und 3, auch ein Freund der Familie (noch offen), benennen. Die Tochter D als Ersatzerbin würden wir dafür nicht so gerne in Betracht ziehen, da diese Harz IV erhält.
Frage: Wie bekommen die beiden Ersatzerben 2 und 3 für die Tochter B das Erbe zu annähernd gleichen Teilen auseinander dividiert? Müsste man dafür vorher unbedingt einen Testamentsvollstrecker benennen? Wenn ja, was würde das dann kosten?
Sicher nicht so viel, wie sich der Staat da das Recht heraus nimmt, hohe Steuern einzuziehen, wenn man notgedrungen Freunde als Ersatzerben einsetzen muss!!
Aber da ist wohl leider nichts zu machen, wie mir der Steuerberater Herr Christiansen – ebenfalls von Just Answer – vor einigen Tagen mit geteilt hat, oder gibt es da evt. eine praktikable rechtsanwaltliche Lösung??Mit besten GrüßenHartmann
PS: Habe mich jetzt noch erinnert, dass man unter dem Text für Herrn Christiansen wohl einen Anhang platzieren konnte. Werde ich jetzt mit zwei Seiten (von 4) des Testaments auch versuchen – kann ja nicht schaden und vielleicht….
Ha.
No, sorry, no box for appendix to see - not so good!! Ha.