Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
1.) Ja, die Schwiegertochter kann zunächst den ihr zustehenden allgemeinen Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von 20.000 € beanspruchen.
Sie kann sodann gemäß § 13 ErbStG schenkungssteuerfrei den PKW erlangen, sofern dessen Wert 12.000 € nicht übersteigt.
Die zweckgebundene Überweisung ist nicht ausreichend, denn das Gesetz stellt ausdrücklich auf den tatsächlichen Erwerb "anderer beweglicher körperlicher Gegenstände" (=hier PKW) ab.
Der PKW muss daher in der Tat zunächst gekauft werden.
2.) Grundsätzlich, ja, wobei dem Alleinerben ein Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 € zur Seite steht, den er im Übrigen alle zehn Jahre erneut ausschöpfen kann.
3.) Hierbei würde es sich um eine Schenkung handeln.
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt