Erbrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Darf ich genauer fragen: Sie sind Nacherben und die Ehefrau ist Vorerbin?
mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
an sich gibt es keinen Gesamterben. Können Sie den Wortlaut des Testaments hier wiedergeben?
Mit freundlichen Grüßen
haben Sie vielen Dank. Das Testament habe ich mir angesehen.
Das Testament muss ausgelegt werden.
Als "Gesamterbe" verstehe ich den Erben des gesamten Nachlasses. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte den Gesamten Nachlass erwirbt und als Alleinerbe frei darüber verfügen kann. Die Kinder sind dann als Erben "nach" dem überleben einzuordnen.
Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatt frei über den Nachlass verfügen kann, insbesindere auch den Nachlass veräußern kann.
Die Vermächtnisse müssen natülich erfüllt werden.
Die Einschränkung die das Testament grundsätzlich mit sich bringt ist, dass die Erbfolge nun nicht mehr verändert werden kann.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
in der Tat. Wenn die Ehefrau Vollerbin ist dann kann sie mit dem Vermögen machen was sie will. Einen Informationsanspruch über den Bestand und Verbleib des Vermögens haben Sie leider nicht.