Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich stehen Ihrem angedachten Vorgehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Wenn Sie die Beträge als Irrläufer zurücküberweisen, so müssen Sie den Mietern daraufhin jedoch eine angemessene(re) Frist von sieben Tagen setzen.
Zutreffend ist die Auslegung a), denn die "Miete" im Sinne des § 543 BGB ist die Brutto-/Warmmiete, also die Kaltmiete unter Einschluss sämtlicher Nebenkosten.
Aber möglicherweise hat sich mir Ihre Gedankenführung nicht vollständig erschlossen. Präzisieren Sie bitte Ihre Ausführungen etwas, sollte dies der Fall sein.
Im Übrigen möchte long hill nicht versäumen, sich auf das Herzlichste bei Ihnen zu bedanken!!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt