Erbrecht
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Nein, das Pflichtteil kann so nicht einfach umgangen werden.
Hier greift hilfsweise der Pflichtteilsergänzungsanspruch ein, wonach für die hypothetische Pflichteilserbmasse auch noch Schenkungen und Übertragungen der letzten 10 Jahre mitberücksichtigt werden.
D. h. alles was von Ihrem Vater innerhalb der letzten 10 Jahre an Vermögen übertragen wurde, wird bei Ihrem Pflichtteilsanspruch berücksichtigt.
Gegen die Erben und Beschenkten besteht vor diesem Hintergrund ein Auskunftsanspruch.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-