Erbrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
bitte vergessen Sie nicht die erste Frage durch eine Bewertung abzuschließen.
Darf ich Sie fragen: Sind Opa und Schwiegervater identisch?
die Aussage der Gegenseite ist aber falsch. Die Übertragung wurde von Ihrem Schwiegervater noch vor dessen Ableben veranlasst. Die Übertragung hat also nichts mit der Erbschaft zu tun sondern es handelt sich hier um eine Schenkung unter Lebenden. Die Gegenseite braucht also weder eine Sterbeurkunde noch muss diese Sache aufs Gericht. Sollte sich die Gegenseite weiter sträuben, dann sollten Sie einen Anwaltskollegen mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche betrauen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt