Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Ansicht der Bank rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Banken und Versicherungen verlangen regelmäßig einen formellen Nachweis der Erbenstellung: Dies kann das gerichtliche Eröffnungsprotokoll eines Testaments oder ein notarielles Testament selbst sein.
Fehlt es daran - wie hier -, so muss leider zwingend ein Erbschein vorgelegt werden, denn nur dieser weist den Inhaber rechtlich als Erben nach dem verstorbenen Erblasser aus (§ 2365 BGB).
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keinen angenehmere Mitteilung übermitteln zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
Klicken Sie bitte oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt