Erbrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es kommt auf den Inhalt der Verzichtserklärung an. Wenn aber Ihre Schwester auf den Erbteil verzichtet hat, dann hat sie zwar keinen Anspruch auf ein Erbe, Ihr Vater hat aber trotzdem das Recht Ihre Schwester dennoch zu beerben und die Vereinbarung aufzuheben.
Wenn Ihr Vater im Berliner Testament nicht nur Vorerbe geworten ist, dann kann er die Wohnungen zu Lebzeiten frei verkaufen und den Erlös nach eigenem Ermessen verbrauchen. Die Zustimmung seiner Kinder wäre hier grundsätzlich nicht erforderlich.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
das Testament bedeutet, dass der Vater Vollerbe ist und zu Lebzeiten über den Nachlass verfügen kann. Lediglich nach dem Tode des Vaters besteht erstmals ein Anspruch auf das Erbe für die beiden Kinder.
Natürlich kann der Vater auch ohne die Zustimmung der (Stief)Mutter den Verzichtsvertrag mit seiner Tochter aufheben.
Ihre Schwester wird daher regulär, wie im Testament genannt erben.
der Vater kann den Erlös natürlich an die Tochter schenken. Eine Anrechnung der Schenkung auf das Erbe ist nicht zwingend. Es müsste vom Vater erklärt werden, dass eine Anrechnung erfolgen soll. Ohne diese Erklärung keine Anrechnung.
das Testament gibt ihrem Vater die Möglichkeit voll zu Lebzeiten über das Vermögen zu verfügen.
Dies hätte man im Testament sehr leicht verhindern können indem man den Überlebenden nur als Vorerben eingesetzt hätte. Dann hätten beide Kinder bei einem Verkauf oder auch nur einer Belastung der Immobilie zustimmen müssen.
Nein, an das Testament ist er gebunden.
Er kann aber ohne diesen Passus zu Lebzeiten frei über das Immobilienvermögen verfügen.
im wesentlichen ja. Der Grund liegt einfach darin, dass der Vater als Vollerbe über sein(ererbtes) Vermögen absolut frei verfügen kann.
Wie gesagt. dadurch dass der erste Erblasser also Ihre Mutter den Vater zum Vollerben gemacht hat, hat sie ihm die volle Freiheit über das gesamte Vermögen gegeben.
Gerne habe ich Ihnen geholfen
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in der Tat den Anspruch hätten Sie gehabt. Er ist aber zwischenzeitlich leider verjährt.
Danke schön!