Erbrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtlich gesehen muss ein Testament, auch ein Berliner Testament vollständig mit der Hand geschrieben worden sein (§ 2247 BGB). Ein mit der Maschine geschriebenes Testament ist leider unwirksam selbst wenn es von beiden Eheleuten unterzeichnet wurde.
Die Unwirksamkeit hat zur Folge, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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