Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, diejenigen Vermächtnisnehmer, die ihren Anspruch geltend gemacht haben, werden ihre Ansprüche auch nicht verlieren.
Die Verjährung droht nur denjenigen Vermächtnisnehmern, die ihre Ansprüche nicht innerhalb der laufenden Verjährungsfrist, also bis spätestens Ende des Jahres, angemeldet haben.
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt