Auch ohne weitere Informationen kann ich zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen wie folgt:
Ihr Bruder ist Ihnen nach wie vor zur Auszahlung Ihres Erbes verpflichtet (auf eine mögliche Verjährung müsste er sich ausdrücklich berufen).
Ihre Erbauszahlungsanspruch können Sie erforderlichenfalls auch gerichtlich erzwingen und druchsetzen können!
Gehen Sie wie folgt vor: Setzen Sie Ihrem Bruder schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) eine letzte Frist von maximal 14 Tagen ab Briefdatum zur Zahlung.
Kündigen Sie in dem Schreiben an, dass Sie nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen und dass die hierdurch bedingten Kosten Ihr Bruder als Verzugsschaden zu tragen haben wird.
Gerät Ihr Bruder mit dem Ablauf der gesetzten Frist in Verzug, sind die Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten) als Verzugsschaden ersatzfähig. Sie können dann auf Kosten Ihres Bruders einen Rechtsanwalt einschalten, der Ihren Anspruch auf Zahlung Ihres Erbes sodann geltend machen und durchsetzen wird.
Der Anwalt wird ihn zunächst außergerichtlich und schriftsätzlich auf Zahlung in Anspruch nehmen. Zahlt dieser dann noch immer nicht, wird der Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken oder Zahlungsklage erheben - auch die hiermit verbundenen Kosten hätte Ihr Bruder zu tragen!
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt