Erbrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, dann tritt einmal die gesetzliche Erbfolge dergestalt ein, dass Ihre Kinder den Nachlass Ihres Mannes erben und Sie den Pflichtteil erhalten. Auf der anderen Seite führt die Ausschlagung auch dazu, dass Sie trotz des Berliner Testaments Ihre Testierfähigkeit (wieder) erlangen mit der Folge, dass Sie (über Ihr Eigentum und Vermögen) ein neues eigenes Testament verfassen können.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt