Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Aufgrund der im Raum stehenden Beträge rate ich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts an, der die Rechtsposition Ihrer Mutter anhand der Prüfung des gesamten Nachlasses vornimmt und sodann ggf. deren rechtliche Interessen wahrnimmt.
Denn: Es ist nicht auszuschließen, dass die Geltendmachung des Pflichtteils in dieser Situation durchaus wirtschaftlich sinnvoller sein kann. Dieser kann bis zu 3 Jahren nach Erbanfall geltend gemacht werden. Mit dem Pflichtteil einher geht ein vollständiger Auskunftsanspruch über die Höhe und den Umfang des Erbfalls, der ggf. gerichtlich geltend gemacht werden kann. Somit könnte Ihre Mutter auf diesem Weg Auskunft erlangen.
Sofern die Immobilien ohne Bedingung vollständig auf Ihre Mutter bereits vorab übertragen wurden, ist dies ernsthaft zu prüfen. Denn die Immobilien hat Ihre Mutter sodann und können durch das bestehende Nießbrauchsrecht auch nicht mehr rückübertragen werden.
Ansonsten wäre es in der Tat so, dass Ihre Mutter - mangels akuteller Erbenstellung - keinen Einblick in die aktuellen finanziellen Vorgänge hätte (da diese noch nicht Erbin ist).
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-