Erbrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,
die Abänderung soll zwingend notariell erfolgen ? Wie hoch ist denn die potentielle gesamte Vermögensmasse, d.h. gibt es noch weiteres Vermögen außer der Immobilie ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Für ein gemeinschaftliches Testament verlangt der Notar zwei Gebühren, deren Höhe sich aus dem Nachlasswert ergeben. Nach der maßgeblichen Tabelle B des GNotKG beträgt die einfache Gebühr 300 EUR und somit die zweifache 600 EUR. Hinzukommt eine Auslagenpauschale von 20 EUR und die Mehrwertsteuer. Mithin entstehen Gesamtkosten von 737,80 EUR.
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Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen,stellen Sie diese bitte.
kann ich Ihnen noch weiter helfen ? Falls keine Fragen mehr bestehen, sind Sie bitte so freundlich und nehmen eine Bewertung vor. Vielen Dank !