Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, grundsätzlich ist Ihr Bruder anteilig zur Weiterzahlung verpflichtet, denn nur in Höhe seines eigenen Erbanteils tritt so genannte Konfusion ein, das heißt, hinsichtlich des auf ihn selbst entfallenden Erbanteils erlischt die Schuld!
Beispiel: Beträgt die Verbindlichkeit 10.000 Euro, und sind zwei Erben vorhanden (etwa Ihr Bruder und Sie), so erlischt die Schuld nur in Höhe von 5.000 Euro, denn dies entspricht dem Erbanteil des Bruders von 50%.
Das bedeutet, dass diejenigen Schulden, die nicht durch den Erbanfall des Bruders erlöschen (im Beispielsfall also 5.000 Euro), von dem Bruder auch an den anderen Erben (in dem Beispielsfall Sie) zurückzuzahlen sind!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt