Erbrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,
war das Testament notariell erstellt?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
gibt es Immobilienvermögen ?
danke für den Nachtrag und die Nutzung von Justanswer.
Wenn die Bank für die "Freigabe" der gelder keinen Erbschein benötigt, wäre die Beantragung eines solchen nicht zwingend notwendig.
Auch für die Pflichtteilsberechtigten, also die Kinder, ist nicht der Erbschein entscheidend, sondern das Testemant. Hier wäre der Erbschein nur notwendig, wenn es Streit um die Wirksamkeit des Testamentes gäbe.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen,stellen Sie diese bitte.
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