Irgendwie scheinen die Gerichte meine Schreiben nicht richtig zu verstehen.
Sind sie eigentlich damit überfordert?
Muss ich wirklich noch eine Liste hintenanhängen, wo meine Fragen nochmal klar aufgeschlüsselt sind?
Herr Schwerin, haben Sie eigentlich den "Trick" in meiner Beschwerde bemerkt, wo ich, anstatt zu versuchen, das Gericht von irgendwas zu überzeugen, dem Gericht die volle Entscheidungsfreiheit gelassen habe ("vermögensrechtliche Angelegenheit" ja/nein, Familiensache ja/nein, Wert des Beschwerdegegenstandes beliebig), mit immer demselben Ergebnis, dass die Beschwerde wohl "zulässig", aber "unbegründet" sein sollte?
Vielleicht konnte sich das Amtsgericht weder für die eine noch für die andere Richtung entscheiden, da es sich sonst geltender Rechtsauffassungen entgegengestellt hätte, so dass es wohl diesen Weg, der leider einen Verfassungsbruch darstellt, gewählt hat (Unabhängigkeit der Richter, Art.97 Abs.1 GG), quasi ein Verfassungsbruch mit Ansage.
Ist dieser Verfassungsbruch nun gut oder schlecht? Das wird wohl irgendwie auf den Standpunkt ankommen.
Für die Statistik: Würde hier jemand bitte mitzählen, wieviele Verfassungsbrüche hier schon zusammengekommen sind?
Bedeutet nicht allein schon das Wort "gebunden" in § 61 Abs.3 S.2 FamFG einen Verfassungsbruch nach Art.97 Abs.1 GG? Würde dieser Verfassungsbruch nicht jedem Gerichtsbeschluss innewohnen, der auf diesem Gesetz beruht?