Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin Rechtsanwalt Roth und ich versuche Ihnen jetzt bei Ihrem Anliegen zu helfen. Bitte warten Sie einen Augenblick bis ich Ihre Frage überprüft habe und mit einer Antwort wieder auf Sie zukomme.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Wir haben ein Testament ,in dem wir gegenseitig als Erben eingesetz sind und unser Sohn seinen Pflichtanteil bekommt.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Ja. Der Freibetrag für einen Abkömmling beträgt jeweils EUR 400.000,00. Auf diesem Weg lassen sich hohe Vermögenswerte zielgerichtet steuerfrei übertragen.
Sie könne nämlich alle 10 Jahre den vorgenannten Freibetrag zur Übertragung nutzen. Dies kommt Ihrem Sohn entgegen.
Für weitere Fragen stehe ich über den Button „Experten antworten“ zur Verfügung.
Wenn Sie keine Nachfrage mehr haben, sehe ich einer positiven Bewertung gerne entgegen. Hierzu mögen Sie bitte unter meiner Antwort auf die Bewertungssterne (3-5 Sterne) klicken.