Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihre Frage folgendermaßen:
Nach dem gesetzlichen Erbrecht, also im Falle es liegt kein Testament vor, erben die Abkömmlinge (Kinder) des Erblassers zu gleichen Teilen. Verstirbt ein Kind, so treten seine Kinder (enkel des Erblassers) an dessen Stelle.
Handelt es sich bei dem Sohn der verstorbenen Tochter also um das Enkel des noch lebenden Vaters, dann tritt dieser nach der gesetzlichen Erbfolge an die Stelle seiner Mutter.
vgl. § 1924 Abs. 3 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1924.html
haben Sie noch Fragen?
Wenn ja, dann geben Sie diese einfach in das Chatfenster ein.
Wenn nein, dann darf ich um Bewertung der Antwort bitten. Klicken Sie auf das entsprechende Smiley im Bewertungstool unterhalb des Chatfensters.
Vielen Dank!
reinen BGB Text hätte ich ohne Kosten selbst nachlesen können
reinen BGB Text hätte ich ohns Kosten selbst nachlesen können
Hätten Sie denn den § gefunden?
Der Link zum § war reine zugabe zur darüber stehenden Antwort.
Ihre Bewertung "Frage nicht beantwortet" ist unfair, da Sie eine korrekte Antwort inkl. des Gesetzestextes erhalten haben.
Da Sie selbst schreiben, dass Sie nicht bezahlen wollen, gehe ich davon aus, dass Sie daher so tun, als hätten Sie keine Antwort erhalten.
Im Übrigen hätten Sie auch die Möglichkeit gehabt Verständnisfragen etc. zu stellen. Darauf habe ich Sie auch explizit hingewiesen. Ich leite diese Bewertung nunmehr zur Überprüfung an den Portalbetreiber weiter.
habe bereits am 10.08.2014 geantwortet, dass ich nicht zufrieden war, weil nur der reine BGB Text gesendet wurde.
Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass Ihre Bewertung unfair ist. Sie wollten wissen, ob der Enkel erbberechtigt ist. Darauf wurde IHnen geantwortet und als Zusatz noch der Gesetzeslink gesendet.
Wieviele Füllwörter hätten Sie denne rwartet, damit Sie der Meinung sind, die Antwort wäre ausreichend lang? Aufgabe eines Juristen ist es Ihnen eine klare und verständliche Antwort unter Beachtung der Rechtslage auf Ihre Frage zu erteilen. Genau diese Dienstleistung haben Sie in Anspruch genommen und auch erhalten. Wie Sie selbst schreiben, ist die Antwort auf Ihre Frage gesetzeskonform. Ihre Bewertung dient lediglich dazu, für eine in Anspruch genommene Dienstleistung nicht zu bezahlen. Im übrigen, lesen Sie die AGB's des Portalbetreibers zur Inanspruchnahme juristischer Beratung. Dort werden Sie darauf hingewiesen, dass in D eine kostenlose jur. Beratung nicht durchgeführt werden darf.