Erbrecht
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Hallo, ich bin laie und habe folgende Frage: Meine Frau hat heute ein Schreiben vom Nachlassgericht bekommen wegen dem Nachlass ihres Vaters. Hier steht das sie den Erbscheinantrag innerhalb von 6 Wochen unterschrieben zurücksenden muss. Dann steht noch was von Erbschein beantrage ich die Erteilung von 1 Ausfertigung an das Grundbuchamt, 1 Ausfertigung an die Erben oder 1 bgl, Ablichtung an die Erben. Erben sind die Ehefrau, Meine Frau, Schwester meiner Frau und zwei Kinder der verstorbenen Schwester meiner Frau. Wie verhält man sich jetzt? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichem Gruß XXX
der ist vorformuliert
Ok es ist Grundbesitz da, das Haus wurde noch in Lebzeiten an die noch lebende Schwester überschrieben, und die 4 Zimmer Wohnung sollte meine Frau bekommen aber es ist noch nicht umgeschrieben worden. Also sollen wir das Ankreuzen mit dem Grundbuchamt oder wie?