Erbrecht
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Nein in dem geänderten Testament sollten nur Neffen und Nichten bedacht werden. Das war 1999. 2009 dann die 2. Ehe. Aber hat sich nie geäußert, das er das Testament nach der 2. Ehe wieder ändern wolle.
Noch eine Nachfrage: Im 2. Testament kann ja auch noch gar nichts über die 2. Ehefrau stehen, da er diese erst 10 Jahre nach Erstellung dieses Testamentes geheiratet hat. Verstehe ich richtig, das er dieses 2. Testament dann zu Gunsten der 2. Ehefrau hätte ändern müssen, damit diese erbberechtigt ist und nicht nur einen Pflichtteilsanspruch hat?
Die Aussage, das die 2. Ehefrau vergessen wurde, und sie deshalb mehr als den Pflichtteil bekommt, kam übrigens vom Notar.