Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für die Nutzung von Justanswer. Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach § 1925 BGB erben Beide gleich.
Sie bekommen also 50 % und die Mutter auch.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichem Gruß
M.P.
Gern, alles Gute.
Was passiert mit dem Erbschein beim Nachlassgericht?
Der Erbschein ist bei einem Notar beantragt, der sendet diesen dann an das Nachlassgericht und weiter?
Wie wird der Nachlass festgestellt?
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Erbschein z.B. bei der Bank zur Feststellung des Vermögens vorgelegt?