Leider nein, wir wissen aber bis dato auch nicht, von wem ( welcher Behörde) mein Sohn diese Auskunft bekommen könnte. Fakt ist ,mit Notarurkunde vom 31.07.2007 haben die Großeltern sich gegenseitg als alleinige und ausschließliche Erben eingesetzt. Der Großvater ist am 27.07.2011 verstorben. Mit Schreiben des AG Fürth i.Bayern vom 14.12.2011 hat mein Sohn von diesem gemeinschaftlichen Testament und damit vom Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge erfahren.Ich gehe davon aus ( weiß es aber nicht sicher), dass am 31.01.2007 das Anwesen (MehrfamileienHaus mit Grundstück) noch nicht auf den Onkel überschrieben war. Die Erklärung meines Schwagers ist, das Haus sei aus steuerlichen Gründen überschrieben worden. Aufgrund menschlicher Differenzen ( ich war enttäuscht, dass man den Enkel, dessen Vaters Tod auf der einen Seite so viel Trauer auslöste, auf der anderen Seite jetzt so über den Tisch zieht, indem man ihm keinerlei Informationen zukommen lässt), habe ich keine Informationen darüber, wann die Überschreibung stattfand. Hat mein Sohn nicht ein Recht zu erfahren , wann das Anwesen auf seinen Onkel übergegangen ist ? Als Laie sage ich,er ist der Rechtsnachfloger seines Vaters, ist das so korrekt ? Ich muus allerdings dazu sagen, dass die Versorgung der beiden Großeltern ausschließlich von meinem Schwager und dessen Frau getätigt wurden. Das wird von uns auch ohne wenn und aber anerkannt. Allerdings wurde für die dort lebende Enkeltochter eine komplette Wohnung ausgebaut und z.B. ein Auto finanziert.
Ich habe meinem Sohn durch eigene Arbeitsleistung und der Unterstüzung meiner Eltern ein finanzeill sorgenfreies Leben ermöglichen können, das einzige was ich möchte ist, dass er trotzdem zu seinem "Recht" kommt und nicht am Ende seines sehr aufwändigen Studiums als Medizintechniker bezahlen muss, nur weil er seine ihm zustehenden Rechte nicht frühzeitig angemeldet hat.
Für Ihre Bemühungen besten Dank !