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Tobias Rösemeier
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Erbrecht
Zufriedene Kunden:
16816
Erfahrung:
Fachanwalt f. Familienrecht
37896974
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Tobias Rösemeier ist jetzt online.
Wir sind ein kinderloses Ehepaar, 63 bzw. 58 Jahre alt und
Kundenfrage
Wir sind ein kinderloses Ehepaar, 63 bzw. 58 Jahre alt und wollen uns gegenseitig testamentarisch zum alleinigen Erben einsetzen.
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Erbrecht
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Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Wenn Sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen bzw. berufen wollen, sollten Sie ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen.
Den Formerfordernissen ist genüge getan, wenn dies einer handschriftlich aufsetzt und beide mit Datum unterzeichnen.
Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich.
Durch die gegenseitige Einsetzung sind etwaige gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen.
Pflichteilsansprüche bestehen nicht, da solche nur die Eltern und die Kinder haben.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
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Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Haben Sie noch eine Nachfrage oder besteht weiterer Klärungsbedarf ?
Gern helfe ich weiter.
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