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Kategorie:
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Kan ich ein Berliner Testament,welches bei einem Notar hinterlegt
Diese Antwort wurde bewertet:
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Kan ich ein Berliner Testament,welches bei einem Notar hinterlegt ist,durch ein neues handschriftliches Testament ohne Notar, als gültig erstellen ?
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Experte:
Advopro
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ein Widerruf des Berliner Testaments ist grundsätzlich nur möglich,wenn beide Ehegatten noch leben.
In diesem Fall ist der Widerruf des gesamten Testaments aber nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich.
So muss das Änderungstestament zum einen notariell beurkundet werden und dem anderen Ehegatten der Widerruf des Berliner Testaments schriftlich und nachweisbar mitgeteilt werden.
Handschriftlich ohne Notar geht es also leider nicht.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Bitte bewerten Sie meine Antwort, wenn Sie zufrieden sind. Nur durch eine positive Bewertung wird meine Arbeit vergütet. Sollten Sie nicht mit meiner Antwort zufrieden sein, können Sie beliebig oft nachfragen, bis Sie eine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß XXXXX XXXXX Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Kann ich den Überlebenden von der Auszahlung eines Pflichtteils befreien ?
Experte:
Advopro
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Vielen Dank für den Nachtrag.
Nein, dieses ist leider nicht möglich.
Dieses ginge nur über einen notariellen Pflichtteilsverzicht, bei dem der Pflichtteilsberechtigte freiwillig zustimmen müsste.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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