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RA_UJSCHWERIN
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Erbrecht
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RA_UJSCHWERIN ist jetzt online.
ich bin 50 % iger nacherbe des Onkels meines Vater, meins Tante
Kundenfrage
ich bin 50 % iger nacherbe des Onkels meines Vater, meins Tante hält die anderen 50 % des nacherbe .
leider ist mein vater verstorben und ein teil des nacherbes meines onkel wurde veräussert (nach dem Tod meines Vaters) und ist nun versehentlich in der Erbmasse meins Vaters ( sein erbe habe ich ausgeschalgen) eingegangen.
es handelt sich um den verkauf eines Grundstückes das insgesammt für 4 mio verkauft wurde. mein tante bekam 2 mio ( sie wusste gar nicht das es mit einem nacherbe belegt ist, auch für ihren sohn).
die anderen 2 mio flossen in das nacherbe meines vaters.
Das erbe meines vaters hat meins Stiefmutter angenommen. Evtl ist das kurz vor der Insolvens.
Was sollen wir tun?
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Erbrecht
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Experte:
RA_UJSCHWERIN
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Werter Fragesteller,
zu Ihrem Anliegen möchte ich gern wie folgt ausführen:
Sie sollten umgehend einen Anwalt, vorzugsweise einen Fachanwalt für Erbrecht mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Die Stiefmutter ist hier ungerechtfertigt bereichert, so dass Sie einen Herausgabeanspruch auf den Ihnen zustehenden Verkaufserlös haben. Unter Umständen kann es aber auch sein, dass der Nachlassverwalter hier für die fälschliche Auszahlung an die Stiefmutter haften muss.
Hier ist aber wirklich Eile geboten, denn unter Umständen droht bereits Verjährung bzw. wäre eine solche bereits eingetreten. Die Verjährung beginnt mit Kenntnis der Tatsache, dass die Stiefmutter das Geld vereinnahmt hat und beträgt 3 Jahre.
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Experte:
RA_UJSCHWERIN
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Werter Fragesteller,
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