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Tobias Rösemeier
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Erbrecht
Zufriedene Kunden:
16816
Erfahrung:
Fachanwalt f. Familienrecht
37896974
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Tobias Rösemeier ist jetzt online.
Sehr geerte Damen und Herren,ist es unbedingt Notwendig
Kundenfrage
Sehr geerte Damen und Herren, ist es unbedingt Notwendig einen Erbschein zu beantragen? Ich bin die einzige Tochter meines verstorbenem Vater. Seit der Scheidung meiner Mutter hat er niemehr Geheiratet. Mit freundlichen Grüßen
(von Moderation entfernt)
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Erbrecht
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Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist nicht zwingend erforderlich einen Erbschein zu beantragen.
Selbiger dient lediglich dazu, die Erbenstellung im Geschäftsverkehr nachzuweisen. Erforderlich ist der Nachweis in der Regel nur bei Grundstücksangelegenheiten bzw. fordern gelegentlich die Banken einen solchen.
Tobias Rösemeier und weitere Experten für Erbrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Haben Sie noch eine Nachfrage oder besteht weiterer Klärungsbedarf ?
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Herr Rösemeier,
von der Hausverwaltung wurde ein Erbschein angefordert, damit ich die Mietkaution zurück erstattet bekomme. Allerdings habe ich die Wohnung von meinem Vater leergeräumt bzw. alles Entsorgt, da nichts mehr zu gebrauchen war. Die Kücheneinrichtung, Handwerkszeug und 2 Fernseher drinn gelassen die Wohnung gestrichen und in einem wie Vertraglich vereinbart Besenrein hinterlassen. Dennoch wollen Sie mich anzeigen, da ich kein Erbschein besitze. Ich habe der Hausverwaltung die Sterbeurkunde und ein Auszug vom Stammbaum mitgegeben.
Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Die Forderung der Hausverwaltung erscheint ein wenig übertrieben.
Wenn diese sich jedoch nicht erweichen lässt, bleibt Ihnen nichts anderes über, als den Erbschein zu beschaffen.
Der Erbschein kostet 20 €, wenn kein riesenhaftes Vermögen im Nachlass vorhanden ist.
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Kann ich jeder Zeit noch den Erbschein beantragen, da mein Vater schon seid 4 Monate Tod ist? Muß ich Ihn persönlich beantragen oder kann ich das auch per E-mail, da ich nicht in der selben Stadt wohne wie er damals?
Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Ja, Sie können jederzeit einen Erbschein beantragen. Es gibt hierfür keine Frist.
Sie können leider den Erbschein nur persönlich am Sterbeort beantragen oder bei sich über einen Notar, was aber naturgemäß wiederum Kosten verursacht.
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Herr Rösemeier,
im Internet steht das man einem Erbschein beantragen kann. Hat das seine Richtigkeit? ich war jahrelang im Ausland und aufgrund des Todes meines Vaters bin ich wieder in Deutschland und Arbeit suchend, es wird schwer sein ein weiteren Urlaub vom Amt zu bekommen.
Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sprechen Sie beim örtlichen Nachlassgericht an Ihrem Wohnort vor. Dort kann man sicher Ihren Antrag entgegennehmen und dann an das zuständige weiterreichen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Herr Rösemeier,
vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
(von Moderation entfernt)
Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Gern geschehen.
Alles Gute.
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