Erbrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihres Wissens kein Testament vorhanden ist, dann tritt vorliegend gesetzliche Erbfolge ein.
Dies bedeutet, dass Ihre Mutter und alle Kinder Erben in den Nachlass des Vaters geworden sind. Man bildet insofern eine Erbengemeinschaft.
Falld dennoch wider Erwarten eine Testament eröffnet werden sollte, durch welches Ihr Bruder möglicherweise enterbt sein sollte, dann würde dies spätestens bei diesem Termin bekanntgeben werden.
Derzeit besteht erst einmal kein Anlass zur Sorge. Sie sollten erst einmal abwarten, was der Termin ergibt.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.