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RA_UJSCHWERIN
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Erbrecht
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RA_UJSCHWERIN ist jetzt online.
Der Sohn meines Mannes erbt ein Haus.Ich habe einen Verzichtsvertrag
Kundenfrage
Der Sohn meines Mannes erbt ein Haus.Ich habe einen Verzichtsvertrag unterschrieben.Aus dem Erbvertrag ist ein 5 jähriger monatliche Zahlung vom Erbe zu entrichten,die Zahlung bezieht sich auf eine Wohnungseinheit. Meine Frage: Trage ich nach dem Erbrecht eine Verantwortung an der Wohnung, zum Bs. wenn Streit mit Mieter besteht oder habe ich Pflichten aus dem Geldbetrag den ich dann erhalte. Muss ich dann für den Erhalt der Räume sorgen. Ist es besser das Erbe auszuschlagen?
Der Text lautet wie folgt:
Die Ehefrau hat über einen Zeitraum von 5 Jahren monatlich einen Geldbetrag nach Massgabe der folgenen Bestimmungen zu erhalten.
1. Der Geldbetrag entspricht der Höhe nach der zuletzt für die im westlichen Teil des rechten Doppelhauses im Erdgeschoss gelegenen Wohnung, welche jetzt an Herrn ..... vermietet ist, gezahlten Monatsmiete,
2.Dieser monatlich zu zahlende Geldbetrag ist bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus auf ein von der Vermächtnisnehmerin noch zu benennenden Konto zu zahlen. Diese Zahlung hat auf die Dauer von 5 Jahren,erstmals auf den der Erbvertragseröffnung folgende Monat, insgesamt 60 Monate lang zu erfolgen.
3.Auf Verlangen der Vermächtnisnehmerin sind diese monatlichen Zahlungen durch Eintragung einer entsprechenden Reallast im Gundbuch an mündelsicherer Rangstelle sicherzustellen.
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Erbrecht
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Experte:
RA_UJSCHWERIN
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrem Anliegen möchte ich gerne wie folgt ausführen:
Im Gegenzug zu Ihrem Erbverzicht erhalten Sie aufgrund des zitierten Vertrages ein Geldvermächtnis.
Als Vermächtnisnehmerin steht Ihnen dann gegenüber dem Erben diese monatliche Zahlung zu, die sich an der Miete der Doppelhaushälfte orientiert. Sie werden damit nicht Erbin und tragen damit auch keine Verantwortung für diese Wohnung. Ihr Vermächtnisanspruch ist auch nicht davon abhängig, ob die Miete entrichtet wird oder nicht. Die Höhe des Vermächtnisses ist nur an die Miete gekoppelt.
Sie müssen auch aus diesem Vermächtnis keine Kosten für die Wohnung übernehmen. Auch obliegt es Ihnen nicht, für den Erhalt der Wohnung zu sorgen.
Sie müssen daher nicht das Vermächtnis ausschlagen.
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