Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Testament unter diesen Umständen nicht anfechtbar ist.
Anfechtbar wäre das Testament höchstens dann, wenn es einen formellen Fehler hat (dieses kann ich nach ihrer Schilderung nicht erkennen) oder wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht Testierfähigkeit, also nicht geschäftsfähig gewesen ist. Hierfür habe ich ebenfalls keine Anhaltspunkte.
Die Frage, wie sie hier ansprechen ist die nach einer Erbunwürdigkeit. Dieses würde aber nur dann gelten,wenn sich die Person, also der gesetzliche Erbe gegenüber dem Erblasser groben sittlichen Verfehlungen schuldig und insbesondere strafbar gemacht hat. Dieses kann ich aber nicht erkennen. Verfehlungen seitens des Erblassers gegenüber ihrer Mutter und umgekehrt liegen hier offensichtlich nicht vor.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
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Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Eine Akzeptierungspflicht besteht auch dann, wenn die Antwort Ihnen vom Ergebnis nicht zusagt. Die Zufriedenheit bedeutet vielmehr, dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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