Hallo Herr Schroeter,
Danke XXXXX XXXXX Antwort.
Ganz verstehe ich die Rechtslage nicht: Mein leiblicher Vater und der Vater meiner Halbgeschwister sind vor dem Tod meiner Mutter gestorben. Nach meiner Auffassung hat meine Mutter vier Kinder hinterlassen (3 mit Ihrem 2. Gatten und mich mit Ihrem ersten Gatten). Aus welchem Grund werde ich nicht in der Erbfolge berücksichtigt ?
Ich bin kein "Streithansel" und werde sicherlich keine Erbauseinandersetzung mit meinen Halbgeschwistern fuehren, dafür verstehe ich mit ihnen zu gut.
Ich will nur wissen, warum ist das so.
Ich bin zum 2. mal verheiratet, 2 Kinder aus erster Ehe, 2 Kinder aus meiner 2.Ehe. Wenn ich jetzt nun sterbe, bekommen die Kinder aus der ersten Ehe doch zumindest ihren Pflichtteil.
Ist die Rechtslage in den USA anders ? Und wieweit muessen die Halbgeschwister den Erbfall mir zur Kenntnis geben (Hinterlassenschaft, Testament etc.)
Mit freundlichen Gruessen
Otto Denk
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