Einkommensteuer
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Viele Grüße!Knut Christiansen SteuerberaterP.S.: in der Regel wird automatisch vom System ein Telefonat angeboten. Dieses erfolgt automatisch, so dass Sie es bitte nur annehmen, wenn Sie kostenpflichtig telefonieren möchten.
Hallo!Der Steuerbescheid ist leider nur vorläufig nach § 165 AO. Das betrifft aber nur ganz bestimmte Sachverhalte, die auch im Bescheid auf Seite 4 erläutert sind. Das betrifft leider nicht den gesamten Bescheid. Insofern können Sie den Bescheid daher nicht bzgl. der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung "wieder öffnen". Denn dazu wäre der Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO erforderlich, der aber mit dem Bescheid vom 28.10.2022 aufgehoben wurde. Die Einspruchsfrist ist leider abgelaufen. Tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine bessere Rückmeldung geben kann.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.Da dieser Auftrag von justAnswer an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung, damit ich von justanswer (anteilig) vergütet werde. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 4-5 Sterne über dem Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!Rechtlicher Hinweis: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.Viele Grüße!Knut Christiansen Steuerberater
Gerne!