Einkommensteuer
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Was meinen Sie mit "wm für einkommen v"?
Bzgl. der Küche könnten Sie die Anschaffungskosten aus dem Jahr 2016 noch bis zum Ende der Nutzungsdauer weiter abschreiben. Die Nutzungsdauer einer Einbauküche beträgt 10 Jahre. Haben Sie die Küche also von 2016 bis 06/2021 also etwa 5 Jahre genutzt, könnten Sie von den Anschaffungskosten damals noch jedes Jahr 12/120 = 10% bis zum Ablauf des 10 Jahres als Werbungskosten geltend machen.Beispiel: Küche hat 10.000 EUR gekostet, diese wurde im Januar 2016 angeschafft. Dann beträgt die restliche Nutzungsdauer per 07/2021 noch 4,5 Jahre. Sie können dann bis Ende 2025 noch die restlichen 4.500 EUR geltend machen. In 2021 dann 1/2 Jahr = 500 EUR und in 2022 - 2025 dann jeweils 1.000 EUR.
Ich bin jetzt erst einmal in einem längeren Termin und würde mich dann bei Rückmeldungen Ihrerseits später noch melden (bis max. 20.00 Uhr, sonst morgen)
Okay: dann wären die Abschreibungen auf die Küche als Werbungskosten anzusetzen (bei den EInkünften aus Vermietung und Verpachtung).
Die Abschreibungen machen Sie auf der Anlage V über das Feld Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter geltend. Beantwortet das Ihre Frage?