Einkommensteuer
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Guten Morgen
Sie können das tun. Sonderlich zu beachten gibt es dabei nichts außer dass die Gewinne der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegen und auch in die Steuererklärungen einfließen. Hilft Ihnen das weiter?
Viele Grüße,
Christian Peter
Konnte ich Ihre Anfrage damit klären?
Das halte ich für nicht notwendig
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