Einkommensteuer
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Guten Tag Herr Kedzierski,gerne bereite ich Ihnen hierzu eine Antwort am Nachmittag vor.Viele Grüße!Knut Christiansen
Ein Ansatz der Kosten käme im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen in Frage. Hier könnten Sie die Fahrtkosten (gefahrende KM x 0,30 EUR/KM) geltend machen.Laut BFH gehören dazu Besuchsfahrten, wenn sie ausschließlich dazu dienen, eine Krankheit oder ein Leiden zu heilen, zu lindern oder erträglicher zu machen. Unter dieser Voraussetzung rechnen die Aufwendungen zu den unmittelbaren Krankheitskosten. Dazu gehören auch Fahrten zur Betreuung und Versorgung eines kranken oder pflegebedürftigen Angehörigen, aber nur soweit sie über die Fahrten hinausgehen, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung üblicherweise ausgeführt hätte. Übliche Fahrten zur Erledigung von Besorgungen wie Einkäufe und Schriftverkehr rechnen nicht dazu (siehe auch Haufe.de).Sie müssten hier also die Fahrten aufstellen und dann diese Liste mit zum Finanzamt geben. Ggfs. fordern dieses dann noch einen Nachweis darüber, dass Ihre Mutter krank bzw. pflegebedürftig ist.Schöne Grüße!
Ja, genau. Betriebsausgaben oder Werbungskosten liegen hier nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Fahrten mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Hier liegt ja ein privater Hintergrund vor, so dass dann nur ein Abzug im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen denkbar ist.
Sehr gerne! Für Sie auch noch einen schönen Tag!Viele Grüße!Knut Christiansen