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Kategorie: Einkommensteuer
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Sehr gehrte Daman und Herren, eine Frage zu steuer ich wohne

Diese Antwort wurde bewertet:

sehr gehrte Daman und Herren,eine Frage zu steuer
ich wohne fest in Bayern und bin Rentner und habe ein altes vermietetes Haus in
österreich
Miete ist monatlich 550,00 EU das wir auf ein Konto in österreich überwiesen.
in Österreich habe ich keine weiteren Einnahmen.
wie muss man das versteuern, fällt überhaupt Steuer an
danke
Johann Burgstaller***@******.***
tel 0049(###) ###-####

Guten Tag,

ich prüfe Ihre Frage gerne und melde mich anschließend mit einer Antwort. Bitte haben Sie etwas Geduld während ich mich mit der Antwort befasse.

Viele Grüße!

Knut Christiansen

Steuerberater

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
danke ***** ***** nr ist 0049(###) ###-#### falls nötig meine mail ***@******.*** bitte in cc

Ich schreiben Ihnen gerne hier eine Antwort. Ein Telefonat wird von justanswer sonst extra berechnet. Ich denke, es ist in Ihrem Sinne, wenn wir es hier schriftlich klären, oder?

Grundsätzlich sind Sie aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Einkünfte aus anderen Staaten sind in den Doppelbesteuerungssabkommen geregelt. Danach werden Immobilien grundsätzlich in den Staaten besteuert, in denen die Immobilie liegt (hier also Österreich). Deutschland nimmt diese Einkünfte von der Besteuerung aus, stellt sie also frei. Allerdings erhält die BRD das Recht, die Einkünfte bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes zu berücksichtigen. Das heißt, Sie müssen die Einkünfte aus der Vermietung in Österreich in der deutschen Einkommensteuererklärung mit angeben (Anlage AUS). Darauf hin berechnet dann das Finanzamt, ob sich Ihr persönlicher Steuersatz erhöht und ob es zu einer Steuerfestsetzung kommt.

Grundsätzlich wären Sie mit der Immobilie in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Das heißt, Sie müssten nur für die Immobilie eine Steuererklärung in Österreich abgeben. Hierzu kann ich Ihnen allerdings wenig helfen, da ich nur auf das deutsche Steuerrecht spezialisiert bin. Die Besteuerungsgrundlagen aus Österreich sind dann dem deutschen Finanzamt mit vorzulegen, um nachzuweisen, dass es dort zu einer Besteuerung gekommen ist.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde,freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung. Diese Vergütung beträgt 50% des von Ihnen gezahlten Betrags und wird nur bei positiver Bewertung an mich ausgezahlt. Für eine positive Bewertung klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
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