Einkommensteuer
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,es freut mich, dass Sie sich für die Nutzung von JustAnswer entschieden haben.
Ich bin Steuerberater Knut Christiansen und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld, während ich mich mit Ihrer Fragestellung befasse.
Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenKnut ChristiansenSteuerberater
Guten Tag,grundsätzlich muss die Betriebsaufgabe in dem Jahr erklärt werden, in dem sie erfolgt ist (2018). Zu berücksichtigen wären dabei aufzudeckende stille Reserven, die ich aber aufgrund Ihrer Schilderung kaum ersehen kann. Es kann zwar sein, dass die Hilfsmittel, Liegen etc. einen Wert haben, der über dem steuerlichen Buchwert liegt und sich daraus ein kleiner Gewinn ergibt. Aber wenn dieser durch die Rückgabe des Fahrzeugs eliminiert wird, liegt der Gewinn bei +/- 0. Dieses müsste dem FInanzamt noch mitgeteilt werden.Aber wie gesagt: wenn, dann ist der Gewinn/Verlust für 2018 zu erklären.Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.Da dieser Auftrag von justanswer an mich als externer Experte vermittelt wurde,bitte ich abschließend um eine positive Bewertung, damit meine Arbeit auch anteilig vergütet wird. Dazu klicken Sie bitte 3-5 Sterne im Kommentarfeld an. Herzlichen Dank vorab!Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.Mit freundlichen GrüßenKnut ChristiansenSteuerberater