Eigentumsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider nein. Der durch die Eigentümergemeinschaft installierte Rauchmelder ist Gemeinschaftseigentum. Betrieb und Installation haben Sie daher leider grundsätzlich zu dulden. Wenn Sie nun den Melder deaktivieren, dann kann die Gemeinschaft Sie auf Duldung (also auf Aktivierung) verklagen und sollte es durch den deaktivierten Rauchmelder zu einem Schaden kommen, dann können Sie auch schadensersatzpflichtig sein.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt