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Rechtsanwalt Krüger
Rechtsanwalt Krüger, Rechtsanwalt
Kategorie: Eigentumsrecht
Zufriedene Kunden: 8066
Erfahrung:  Lanjährige praktische rechtsübergreifende Tätigkeit als Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Krüger ist jetzt online.

Ich will eine Wohnung mieten, welche "8 Räume" hat, wobei 5

Kundenfrage

ich will eine Wohnung mieten, welche "8 Räume" hat, wobei 5 Durchgangszimmer sind, alle außer Schlafzimmer, bad und Wohnzimmer. Dh Küche, Speise, Büro, Esszimmer, Gaderobe sind mit mindestens 2 Türen als Durchgang zu nutzen. Darf der Vermieter trotzdem, ohne Abzüge, die 85 m² als Wohnfläche vermieten oder gibt es da abzüge.

Gepostet: vor 4 Jahren.
Kategorie: Eigentumsrecht
Experte:  Rechtsanwalt Krüger hat geantwortet vor 4 Jahren.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!

Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.

Grundsätzlich werden bei der Wohnfläche alle Räume innerhalb der Wohnung berücksichtigt. Wenn die Räume mindestens 2 m hoch sind, werden sie voll angerechnet. Das gilt auch für Durchgangszimmer. Es gibt weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Unterscheidung zwischen Durchgangszimmern und sonstigen Räumen.

Gleichwohl ist es Ihnen unbenommen, vor Unterzeichnung des Mietvertrages mit dem Vermieter über die Miethöhe zu verhandeln. Auch wenn die Durchgangszimmer zur Wohnfläche zählen, können Sie argumentieren, dass sie für Sie nicht voll zu nutzen sind und daher eine Herabsetzung der Miete rechtfertigen.

Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.

Sehr gerne helfe ich weiter.

Experte:  Rechtsanwalt Krüger hat geantwortet vor 4 Jahren.

Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.

Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Sie können auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Experte:  Rechtsanwalt Krüger hat geantwortet vor 4 Jahren.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in, ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.

Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.

Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.

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