Eigentumsrecht
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wenn ein Paar nicht verheiratet ist, der Partner das Baugrundstück gekauft hat und sich nur alleine ins Grundbuch eintragen lassen hat, den gesamten Kredit für das Haus beide unterschrieben haben. Was passiert im Falle einer Trennung, steht der Partner ohne Grundbucheintrag dumm da? Und muss den Kredit trotzdem anteilig bezahlen?. was kann man tun, dass man nicht finanziell am Abgrund steht. Eine Klausel per Notar, dass der im Haus bleibende die gesamte Rate übernimmt? MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Falle einer Trennung haftet auch der nicht eingetragene r Partner gegenüber Bank für den Kredit in voller Höhe. Der nicht eingetragene Partner hat aber einen Ausgleichsanspruch gegen den eingetragenen Partner. Das bedeutet, der nicht eingetragene Partner kann vom anderen Verlangen dass dieser die laufenden Darlehenszahlungen für sein Grundstück komplett übernimmt.
Dies ergibt sich aber auch aus dem Gesetz nämlich aus § 426 BGB.
Natürlich kann im Vertrag auch vereinbart werden, dass sich der eingetragene Partner gegenüber dem nicht eingetragenen Partner verpflichtet diesen von allen Forderungen der Bank freizustellen, also alle Kreditzahlungen zu übernehmen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Fachanwalt für Familienrecht
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn beide sich einigen, ist ein Grundbucheintrag 50/50 doch die bessere Lösung oder?
in jedem Falle. Hier hat der andere Partner mit seinem Miteigentumsanteil einen entsprechenden Gegenwert für seine Mitverpflichtung aus dem Kreditvertrag.
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?
Die Grundschuld wird ja dann zu Lasten beider eingetragen. Richtig?
Sollte keine Einigung 50/50 erfolgen, dann ist es sinnvoll die Klausel mit der Kredit Freistellung des Partners per Notar zu beglaubigen. Müssen da beide hin zum Unterschreiben? Gibt es da einen Vordruck?
Was heißt das:
Gegenwert für seine Mitverpflichtung aus dem Kreditvertrag.
in der Tat die Grundschuld gilt dann zu Lasten beider Eigentümer.
Die Klausel sollte dann am Besten im Kaufvertrag mit aufgenommen werden.
Ist der Kaufvertrag bereits ausgefertigt so reicht ein privatschriftlicher Vertrag indem sich der Eigentümer verpflichtet die Nichteigentümerin von allen Forderungen der Bank freizustellen.
"Gegenwert für seine Mitverpflichtung aus dem Kreditvertrag" bedeutet, dass nicht nur die Haftung aus dem Kreditvertrag für den Partner besteht sondern der Partner auf der anderen Seite auch einen Gegenwert hat (Miteigentum am Grundstück).
?
Wenn der Partner sich sträubt diese Klausel zu unterschreiben, was dann?
dann kann dieser Partner auf Zustimmung zu dieser Freistellungsklausel vom anderen Partner verklagt werden. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind sehr hoch.