Eigentumsrecht
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Nicht unbedingt. Der Vertrag wurde 1997 mit einer GmbH A geschlossen und der Kreisparkasse als Vertragspartner. Seit her wurde der Vertrag immer wieder von der Eigentümerversammlung obwohl ihn sicher niemand gelesen hat bis bis jetzt verlängert. Die GmbH firmierte um auf GmbH B. Lt. BGH Urteil ist der Vertrag somit rechtsgültig.
Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass der seit 1997 bestehende
Hausverwaltervertrag damit rechtsgültig ist.
Auch dann wenn der damalige Vertragspartner die Kreisparkasse war
und es somit eine WEG eigentlich noch gar nicht gab?
Nein Bauherr war Die Bau Partner Wohnungsbaugesellschaft mbH - ist pleite gegangen. Die Hausverwaltung die Bau Partner Immobilien-Verwaltungs GmbH. Also Beschiss aus einer Hand. Übrigens - ich habe eine Wohnung (8 Parteien) erst 2014 erworben.Der Aufteilungsplan dadiert vom 20.02.1995 - Verwaltervertrag dadiert vom 06.05.1997.
Ich weiß natürlich nicht ob Wohnungen zu diesem Termin schon verkauft waren. Da die KSK den Vertrag unterschrieben hat war sie wohl oder übel zum Termin des Vertragasabschlusses Eigentümer
Der Verwaltervertrag läuft seit 1997. Zuerst auf 5 Jahre und wurde dann
2001 - 2003 - 2004 - 2009 - 2014 verlängert. Wie verhält es sich wenn zum Zeitpunkt des Vertrages bereits Wohnungen verkauft waren?
Ups - na mit den Dummen treibt man die Welt um! So wie es aussieht hat kein Eigentümer den Vertrag jemals genehmigt. Und ich sitz jetzt wohl mit im Boot und bin einer betrügerischen unfähigen HV ausgeliefert, die ich nicht wegbekomme. Welche Lobby hat eigentlich die Hausverwalter mit soviel Macht ausgestattet.
Also ich bin 58 Jahre alt - habe einen technischen Beruf und bin seit 30 Jahren Bilanzbuchhalter IHK. Es wird mittlerweile offensichtlich beim Öl,
bei den Handwerksrechnungen etc. betrogen. Die Rücklagen sind nicht auf dem Bankkonto vorhanden. Das Hausgeld zieht er für 8 Eigentümer auf 5 verschiedene Bankkonten ein. Versammlung ist anberaumt auf den
09.06.2016. Einsicht in die Buchhungsunterlagen werden mir nicht gewährt. Das Nachzahlungsergebnis für 2015 ist 9.200 €.
Na dann habe ich ja mal alles richtig gemacht. Unterlagen für die Staatsanwaltschaft bereite ich gerade auf mit allen Anlagen. Und bei den anderen Eingentümern bin ich dran. aber wie können wir dann formell richtig die HV abberufen?
Fristlos kann doch sicher nur gekündigt werden wenn sich der Verwalter
schwerwiegender Fehlern schuldig gemacht hat und das Vermögen der
WG geschädigt hat?
Super toll Herr Schwerin, sie haben mir jetzt sehr sehr geholfen. Und wissen sie auch warum? Bei uns in der Kreisstadt hat der Haus- und Grundbesitzer-Verein eine eigene HV-GmbH. Geschäftsführer ist der Gleiche, der auch Geschäftsführer unserer HV ist. Zwei Rechtsanwälte haben mir ein Mandat gegen diesen Geschäftsführer schon abgelehnt und ich habe mich gefragt warum? Nach dem ich heute im Handelsregister ermittelt hatte, verstand ich dann die Zusammenhänge.
Also nochmals vielen Dank. Bewertung werde ich mit super spitze abgeben.