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RA Schwerin
RA Schwerin, Rechtsanwalt
Kategorie: Eigentumsrecht
Zufriedene Kunden: 18176
Erfahrung:  Rechtsanwalt
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Na unsere Hausverwaltung - Vollbetrüger hat mit seiner jetzigen Firma keinen Vertrag.Vertr

Diese Antwort wurde bewertet:

Na unsere Hausverwaltung - Vollbetrüger hat mit seiner jetzigen Firma keinen Vertrag.Vertrag ist aus 1997 und wurde mit Kreisparkasse als amaliger Eigentümer, da die Wohungen noch nicht verkauft waren geschlossen.
Der aktuelle Verwalter hat keinen gültigen Vertrag - ist demnach als Scheinverwalter tätig?
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Nicht unbedingt. Der Vertrag wurde 1997 mit einer GmbH A geschlossen und der Kreisparkasse als Vertragspartner. Seit her wurde der Vertrag immer wieder von der Eigentümerversammlung obwohl ihn sicher niemand gelesen hat bis bis jetzt verlängert. Die GmbH firmierte um auf GmbH B. Lt. BGH Urteil ist der Vertrag somit rechtsgültig.

Ok, und worin besteht dann jetzt das Problem? Wie kann ich helfen?
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass der seit 1997 bestehende

Hausverwaltervertrag damit rechtsgültig ist.

Wenn der Vertrag 1997 wirksam zustande gekommen ist und dann jeweils nach Ablauf der Laufzeit durch einen Eigentümerbeschluss verlängert wurde, dann besteht auch nachwievor der Verwaltervertrag.
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Auch dann wenn der damalige Vertragspartner die Kreisparkasse war

und es somit eine WEG eigentlich noch gar nicht gab?

Die Sparkasse war Eigentümer bzw. Bauherr und hat danach erst die einzelnen Einheiten als Wohneigentum verkauft?
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Nein Bauherr war Die Bau Partner Wohnungsbaugesellschaft mbH - ist pleite gegangen. Die Hausverwaltung die Bau Partner Immobilien-Verwaltungs GmbH. Also Beschiss aus einer Hand. Übrigens - ich habe eine Wohnung (8 Parteien) erst 2014 erworben.Der Aufteilungsplan dadiert vom 20.02.1995 - Verwaltervertrag dadiert vom 06.05.1997.

Ich weiß natürlich nicht ob Wohnungen zu diesem Termin schon verkauft waren. Da die KSK den Vertrag unterschrieben hat war sie wohl oder übel zum Termin des Vertragasabschlusses Eigentümer

läuft der Verwaltervertrag seit 1997? Oder ist dieser mit einer Laufzeit versehen, wird aber immer verlängert?
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Der Verwaltervertrag läuft seit 1997. Zuerst auf 5 Jahre und wurde dann

2001 - 2003 - 2004 - 2009 - 2014 verlängert. Wie verhält es sich wenn zum Zeitpunkt des Vertrages bereits Wohnungen verkauft waren?

Es wird eigentlich immer schon vor dem Verkauf der Wohnungen durch den Bauherrn oder ursprünglichen Eigentümer ein Verwalter bestimmt. Der Vertrag ist dann vorläufig und muss durch die Eigentümer genehmigt werden. Ausdrücklich ist das hier wohl nicht passiert. Aber dadurch, dass der Vertrag immer verlängert und verlängert wurde, ist dieser indirekt genehmigt worden.
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Ups - na mit den Dummen treibt man die Welt um! So wie es aussieht hat kein Eigentümer den Vertrag jemals genehmigt. Und ich sitz jetzt wohl mit im Boot und bin einer betrügerischen unfähigen HV ausgeliefert, die ich nicht wegbekomme. Welche Lobby hat eigentlich die Hausverwalter mit soviel Macht ausgestattet.

Sie können versuchen die Miteigentümer wachzurütteln und die Verwaltung dann abzuberufen.
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Also ich bin 58 Jahre alt - habe einen technischen Beruf und bin seit 30 Jahren Bilanzbuchhalter IHK. Es wird mittlerweile offensichtlich beim Öl,

bei den Handwerksrechnungen etc. betrogen. Die Rücklagen sind nicht auf dem Bankkonto vorhanden. Das Hausgeld zieht er für 8 Eigentümer auf 5 verschiedene Bankkonten ein. Versammlung ist anberaumt auf den

09.06.2016. Einsicht in die Buchhungsunterlagen werden mir nicht gewährt. Das Nachzahlungsergebnis für 2015 ist 9.200 €.

Dann sollte man zum einen Anzeige wegen Betrug gegen die Mitarbeiter der Hausverwaltung erstatten. Und zum anderen sollte man schauen, die anderen Eigentümer zu überzeugen, die Hausverwaltung abzuberufne.
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Na dann habe ich ja mal alles richtig gemacht. Unterlagen für die Staatsanwaltschaft bereite ich gerade auf mit allen Anlagen. Und bei den anderen Eingentümern bin ich dran. aber wie können wir dann formell richtig die HV abberufen?

Die organschaftliche Bestellung des Hausverwalters wird durch die Abberufung im Wege eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft beendet. Der Hausverwalter wurde abgewählt. Damit wird seine organschaftlichen Bestellung beendet. Der Verwaltervertrag bedarf zusätzlich der Kündigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Fristlos kann doch sicher nur gekündigt werden wenn sich der Verwalter

schwerwiegender Fehlern schuldig gemacht hat und das Vermögen der

WG geschädigt hat?

Sie erstatten Anzeige wegen Betrug - das dürfte dann Grund genug sein.
Kunde: hat geantwortet vor 6 Jahren.

Super toll Herr Schwerin, sie haben mir jetzt sehr sehr geholfen. Und wissen sie auch warum? Bei uns in der Kreisstadt hat der Haus- und Grundbesitzer-Verein eine eigene HV-GmbH. Geschäftsführer ist der Gleiche, der auch Geschäftsführer unserer HV ist. Zwei Rechtsanwälte haben mir ein Mandat gegen diesen Geschäftsführer schon abgelehnt und ich habe mich gefragt warum? Nach dem ich heute im Handelsregister ermittelt hatte, verstand ich dann die Zusammenhänge.

Also nochmals vielen Dank. Bewertung werde ich mit super spitze abgeben.

Danke, ***** *****
RA Schwerin und weitere Experten für Eigentumsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.