Sehr geehrter Herr Schröter, dass was siemir als Antwort geben wusste ich ja schon. Und das war nicht meine Frage.
Meine Frage lautetet ob wir uns das Fremdparken gefallen lassen müssen . Und ob wir auch der Teilungsnutzung uns unterwerfen müssen. Denn ich hatte ihnen ja geschrieben das eine Teilung bzw. Nutzungsregelung sehr schwer wäre. Wir wollen es so belassen, bei den ideellen Teilen. So das jedem alles gehört zund auch das nutzen kann. Nur es darf nicht sein , dass hier Fremde parken und uns die Ein und Ausfahrt erschweren. Aus Boshaftigkeit. Natürlich . Denn der andere Eigentümer meint ja er hätte das parken erlaubt. Ich weis ja aus der Gesetzgebung , dass jeder Eigentümer sein Einverständnis geben muss. Und das liegt hier nicht vor . Und wird es auch nicht geben.
Wenn der andere Eigentümer die Nutzungsregelung bzw. die Zustimmung zu dieser einholt, und wir uns aber auch vor Gericht dagegen aussprechen, kann es doch nicht sein, dass das Gericht diesem Zustimmt. Denn wie gesagt eine Nutzungsregelung kann es in diesem Fall nicht geben. Außer die die schon besteht, dass jeder alles nutzen kann.
Im Grundbuch steht nur das die Eigentümer so und so viel Prozent am Eigentum besitzen.
ich möchte für meine Zahlung ein präzisere Antwort haben mit der ich auch zufrieden sein kann. Und nicht das hören was ich schon weiß.
Was genau möchten sie noch an Informationen haben. So wie es in ihrem Betreff steht.
Vielen Dank für ihre Bemühungen .
Mit freundlichen Grüßen
M.Bätz