Eigentumsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für die Nutzung von Justanswer. Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Im Grundbuch eingetragen, ist aber nichts?
Nein, mündlich geschehen zwischen Brüdern.
Ok, danke. Aber da das Ganze 40 Jahre lang so lief, ist Gewohnheitsrecht eingetreten und der Nachbar hat dies auch zu dulden - auch der Neue.
Er darf den Kanal nicht zumauern.
Ich darf also aduch evt. Reparaturarbeiten durchführen lassen, z. B. bei Verstopfung?
In gleicher Weise und gleichzeitig habe ich eine Einzäunungsmauer einen Meter hoch auf sein Grundstück ausgedehnt. Jetzt will der Rechtsnachfolger, dass ich sie abbreche.
Wegen gemeindlicher Straßenplanung stand damals bevor, dass in diesem Ausmaß von ca. 15 Metern die Fläche als Restgrundstück meinem Wohnanwesen als Zuflurstück zugeschlagen werde. Der Bau der geplanten Straße verschleppte sich jahrelang und wurde schließlich fallen gelassen. Der Status quo blieb über den Eigentumswechsel beim Nachbadrgrundstück hinaus bestehen.